Adel verpflichtet
Der Adel des Landes brachte eine Eingabe zu Gehör des Schirmherren. Es sei untragbar, dass es noch immer hochrangige Ämter des Landes gäbe, die nicht von adligem Geschlecht oder deren Ernennung besetzt seien. Dies sei ein Affront des Adelsgeschlechts. Ein einfacher Bürger sei wohl kaum in der Lage die nötige Bildung oder Qualifikation mitzubringen ein derartiges Amt auch nur annähernd zu bestreiten. Hierbei gehe es im Wesentlichen um die militärischen Ränge bei denen ab dem Garde-Leutnant nur Adel in Frage kommt. Sowie die Funktion eines Stadthalters kann wohl auch nur vom Adelsgeschlecht wahrgenommen werden, da diese auch gleichzeitig die Funktion des Richters inne haben
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